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Stiften – dauerhaft und nachhaltig helfen
Unterstützen Sie doch die Konrad Mayer & Peter Scheufler-Stiftung mit einer Zustiftung. Jede Zustiftung lässt wie ein neuer Baustein im finanziellen Fundament das Gebäude sinnbildlich wachsen und verschafft uns dadurch mehr Raum für die satzungsmäßig festgelegten Stiftungszwecke.

Je größer das Stiftungskapital, umso höher die Erträge. Je höher die Erträge, desto mehr Menschen kann geholfen werden. Dieses Funktionsprinzip einer Stiftung verdeutlicht, dass Zinsen von Einmalinvestitionen gleich mehreren Generationen von Menschen helfen – und stiften kann jeder.

Zustiftung
Ob natürliche oder juristische Person, jeder kann Zustifter werden und von den gesetzlich garantierten Steuervorteilen profitieren. Dabei kann Ihre Zustiftung aus Bar- und aus Sachwerten bestehen: Das heißt, neben Geldbeträgen eignen sich auch Immobilien, Wertpapiere oder auch Grundstücke für eine Zustiftung.

Erbschaft
Ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung zugunsten der Konrad Mayer & Peter Scheufler-Stiftung stellt im Kreislauf von Werden und Vergehen ein eindeutiges Bekenntnis zum Leben dar. Ein Bekenntnis, das Sie im Rahmen eines Testaments ausgestalten und mit Ihrem Namen verbinden können. Setzen Sie Ihr persönliches Zeichen.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen gerne. Nutzen Sie unseren Rückrufservice, rufen Sie an unter der Telefonnummer +49 69 91048982 oder stiften Sie direkt an

Konrad Mayer & Peter Scheufler-Stiftung
Deutsche Bank AG
Konto 753 939 800
BLZ 700 700 10

WICHTIGER HINWEIS: Damit wir Ihre Zustiftung als solche verwenden dürfen, muss sie auf einem Überweisungsträger ausdrücklich als Zustiftung deklariert werden.

Rückrufservice



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